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DORFROCKER am 16. JULI in ATZBACH

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Da in den letzten Tagen immer wieder die Frage auftaucht ab welchem Alter die Veranstaltung besucht werden darf und ob Kinder Eintritt zahlen müssen, hier die Info dazu.

Es ist der Aufenthalt bei öffentlichen Veranstaltungen mit einer Aufsichtsperson ohne zeitliche Begrenzung erlaubt.

Ohne Aufsichtsperson gelten folgende Ausgehzeiten:

unter 14 Jahren von 5.00 bis 22.00 Uhr
mit 14 und 15 Jahren von 5.00 bis 24.00 Uhr
ab 16 Jahren ohne zeitliche Begrenzung

Eintritt ist ab 14 Jahren zu zahlen. Unter 14 Jahren Kostenloser Eintritt, Einlass aber nur mit einer Begleitperson!

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